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Naturschutzrecht

Auf den ersten Blick sollte man meinen, dass großflächige Beweidungskonzepte in allen Belangen naturschutzkonform sein sollten. Dennoch gibt es Einiges zu beachten.

FFH-Richtlinie

Bestimmte naturschutzrelevante Lebensraumtypen (LRT) wurden über die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie in den heute ausgewiesenen FFH-Gebieten geschützt. Für diese LRT gilt ein Erhaltungsgebot und - relevant für Weideprojekte - ein Verschlechterungsverbot. Insbesondere Lebensräume, die über pflanzensozologisch bestimmbare Pflanzengesellschaften definiert sind, können sich infolge einer Beweidung recht schnell dahingehend verändern, dass die klare pflanzensoziologische Fassbarkeit der Vegetation verloren geht, wobei großräumig noch nicht einmal irgendeine Pflanzenart verschwinden muss. Solche oft eher strukturellen Veränderungen bedeuten jedoch eine unzulässige Verschlechterung im Sinne der FFH-Richtlinie.

Somit können FFH-Gebiete u.U. nur insoweit in Weideprojekte einbezogen werden, als sie beweidungstolerante Lebensraumtypen beinhalten. Lebensraumtypen wie Mähwiesen oder bestimmte Moortypen müssen ggfs. zu deren Erhalt ausgegrenzt werden. In Gesprächen mit den zuständigen Behörden sollte im Vorfeld geklärt werden, welche Auswirkungen die Beweidung auf die Schutzgüter haben könnte und inwieweit diese gewünscht, akzeptiert oder nicht tolerierbar wären.

Schutzgebietsverordnungen

Unsere Naturschutzgebiete werden über rechtsverbindliche Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen und ihre Pflege wird über Pflege- und Entwicklungspläne geregelt. Oft stammen diese Vorschriften aus der ferneren Vergangenheit, in der naturschutzkonforme Beweidungskonzepte noch nicht zur Debatte standen. Da die Verordnungen aber rechtsverbindlich sind, ist eine - sehr häufig naturschutzfachlich sinnvolle - Einbeziehung von NSGs in die Beweidungsprojekte oft nur durch Änderungen der bestehenden Schutzgebietsverordnung zu verwirklichen. Hierzu muss rechtzeitig mit den betreffenden Behörden in Kontakt getreten werden, um das nötige Verfahren zu veranlassen.


Weideprojekte in Hessen – Online
Quelle: http://www.weideprojekte-hessen.de/grundlagen/rechtliches/naturschutzrecht/ [Stand: 19.03.2024]
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