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Ökopunkte aus der Ausgleichsregelung

Normalerweise wird die Ganzjahresbeweidung zu einer Aufwertung der Flächen hinsichtlich ihres Naturschutzwertes führen. Auch wenn der Grad dieser Aufwertung im Vorhinein nur schwer abzuschätzen ist, sollten kommunale Träger von Weideprojekten versuchen, das Projekt von den örtlichen Naturschutzbehörden als vorgreifliche Ausgleichsmaßnahme anerkennen zu lassen. Die Behörde setzt die zu erwartenden positiven Veränderungen in Form von Ökopunkten in Wert und schreibt diese dem Träger des Projektes auf einem Ökokonto gut.

Die Ökopunkte können dann frei oder über entsprechende Agenturen gehandelt werden. Ihr Preis ist nicht festgesetzt.

(Diese indirekte Fördermöglichkeit besteht natürlich nur, wenn das Weideprojekt nicht ohnehin als Ausgleichsmaßnahme initiiert wurde.)


Weideprojekte in Hessen – Online
Quelle: http://www.weideprojekte-hessen.de/grundlagen/foerderung/bundesweit/oekopunkte/ [Stand: 19.03.2024]
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